Cookie-Banner richtig umsetzen

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Hannover vom 19.03.2025 (Az: 10 A 5385/22) befasst sich ausführlich mit den Anforderungen an Cookie- Einwilligungsbanner. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Inhalt des Rechtsstreits
Ausgangspunkt war eine Anordnung des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen gegenüber einem niedersächsischen Medienhaus.
Streitgegenstand: Einwilligungsbanner
Beim Aufruf der Website des Medienhauses erschien ein Einwilligungsbanner als sogenannte Cookie-Wall, sodass keine weitere Aktion des Nutzers auf der Website möglich war: „Wir wollen Ihnen das optimale Nutzererlebnis bieten“. In einem Kästchen oben rechts war zum Anklicken „Akzeptieren & Schließen X“ vermerkt.
Im Banner war Scrollen möglich. Dann konnte der Nutzer Hinweise auf ein Widerrufsrecht, auf die Nutzung technisch notwendiger Cookies und die Information finden, dass eine Einwilligung auch zur Verarbeitung in Drittstaaten, besonders den USA, erfolge. Darunter befand sich kräftig farbig unterlegt ein Button „Alle akzeptieren“ und mit weißem Hintergrund ein Button „Einstellungen“.
Klickt der Nutzer auf „Alle akzeptieren“ oder „Akzeptieren & Schließen X“, verschwindet das Banner. Der Klick auf „Einstellungen“ öffnet eine zweite Ebene des Banners, überschrieben mit „Datenschutzmanager“. Ein Drop-down-Menü listet verschiedene Cookie-Arten auf, die sich unter den ersten drei Menüpunkten an- oder abschalten lassen. Bei den Punkten „Sonderkategorien“ und „Funktionen“ ist keine An-/Aus-Funktion hinterlegt. Beim Ausklapp…