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Privacy Shield

Auftragsverarbeitung

Wer EU-Tochterfirmen zumeist amerikanischer Cloud- und IT-Service­provider einsetzt, muss einige datenschutzrechtliche Fragen beantworten. Lesen Sie, welche aktuellen Entwicklungen es gibt und worauf Datenschutzbeauftragte (DSB) achten müssen.

Entwurf der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat am 13.12. ihren Entwurf für einen An­ge­mes­sen­heits­be­schlus­s für den trans­at­lan­ti­schen Da­ten­schutz­rah­men veröffentlicht. Lesen Sie hier eine deutsche Übersetzung des Textes.

DP+
Was kommt nach Privacy Shield? Unternehmen in den USA und der EU warten dringend auf ein nachfolgendes Datenschutzabkommen.
Bild: Oleksii Liskonih / iStock / Getty Images Plus
Datenübermittlung in die USA

US-Präsident Biden hat eine Anordnung getroffen, die den Forderungen des EuGH aus seiner Schrems-II-Entscheidung entgegenkommen soll. Was genau besagt diese Executive Order?

US-Präsident Joe Biden hat ein Dekret unterzeichnet und den Weg freigemacht für einen Privacy Shield 2.0. Datenschützer äußern sich bereits kritisch.
Bild: Marc Bruxelle / iStock / Getty Images Plus
Privacy Shield 2.0

Ist das der Durchbruch für ein neues Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA? Regierungen und Unternehmen hoffen es, Datenschutzaktivisten bezweifeln es – sicher ist im Moment nur: US-Präsident Joe Biden hat ein Dekret unterzeichnet und den Weg freigemacht für einen Privacy Shield 2.0.

Das Projekt „EU Data Boundary for the Microsoft Cloud“

Auch wenn Microsoft Rechenzentren in der EU betreibt, können US-­amerikanische Behörden das Unternehmen zwingen, Daten herauszugeben. Microsoft will gegensteuern, kann dies aber nur begrenzt. Wir geben in diesem Beitrag einen Überblick zum aktuellen Stand.

Ergänzende Maßnahmen: Technik

Sind ergänzende Maßnahmen für die Datenübermittlung in einen Drittstaat erforderlich, spielen die technischen Schutzmaßnahmen eine wesentliche Rolle. Es gibt bisher keine allgemeingültigen Vorgaben, wohl aber Empfehlungen. Wie lassen sie sich in der Praxis umsetzen?

Paukenschlag des EuGH

In einem Urteil vom 16. Juli hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelungen des Privacy Shield für nicht mehr anwendbar erklärt. Die Verwendung von Standardvertragsklauseln bei der Übermittlung von Daten in Länder außerhalb der EU (also etwa in die USA) knüpft das Gericht an Voraussetzungen, die voraussichtlich kaum zu erfüllen sind.

Brexit, Privacy Shield, China

Brexit mit Deal oder ohne, Privacy Shield, China - Unternehmen müssen bei der Datenübermittlung ins Ausland mit einigen Stolperfallen rechnen. Professor Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, gibt Tipps für die Praxis.

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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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