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Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte

Ransomware-Attacken können personenbezogene Daten gegen den Willen der Opfer verschlüsseln. Ohne Backup sind die Daten nicht mehr verfügbar, der Datenschutz ist verletzt. Damit die schnelle Wiederherstellung funktioniert, reicht eine einfache Datensicherung nicht. Lesen Sie, was DSB dazu wissen müssen.
Bei „Direktwerbung“ wird eine Person unmittelbar persönlich angesprochen, etwa per Brief, Telefon oder E-Mail. Das geht nicht, ohne Daten dieser Person zu verarbeiten. Ein ausführliches Papier der Datenschutzkonferenz (DSK) stellt dar, was dabei zu beachten ist.
Beim Auskunftsanspruch betroffener Personen nach Art. 15 DSGVO sind viele Fragen offen. In einem wichtigen Punkt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt Klarheit geschaffen. Betroffene Personen können im Regelfall verlangen, dass der Verantwortliche ihnen ganz genau sagt, an wen er ihre Daten übermittelt hat.
Im besten Fall sind Datenschutzbeauftragte (DSB) im Vorfeld beteiligt, wenn ein Verantwortlicher einen Messenger auswählt und einführt. Doch auch wenn Sie bereits einen Dienst vorfinden, gilt es, die folgenden Aspekte aus Datenschutzsicht zu prüfen.
Welche Daten sammelt Ihr Auto, was weiß es dadurch über Sie – und wie können Sie Ihre Daten vor Missbrauch schützen, zum Beispiel wenn sie Ihr Auto verkaufen? Antworten und Tipps geben Sicherheitsexperten und der ADAC.
Verstößt die Suchmaschine PimEyes, die auf biometrische Gesichtserkennung spezialisiert ist, gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)? Ja – davon ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BaWü) überzeugt und leitete ein Bußgeldverfahren ein.
Darf Meta die personenbezogenen Daten seiner Nutzer ohne sie zu fragen für personalisierte Werbung verwenden? Nein – das hat die irische Data Protection Commission (DPC) nach einem langen Verfahren nun endlich entschieden und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 390 Millionen Euro gegen den US-amerikanischen Konzern.
Kennen Sie dieses besondere Gefühl, wenn Sie eine Begehung machen oder am Telefon eine Anfrage erhalten, dass sich da das eine oder andere anders verhält als zunächst gedacht? Nennen wir es ruhig den 7. Sinn von Datenschutzbeauftragten. Fasst man Erkenntnisse dieser Art zusammen, entsteht ein überaus spannendes Datenschutzhandbuch, aus dem Sie heute erste Kapitel lesen.
Es reicht nicht, die Vorgaben der DSGVO einzuhalten. Verantwortliche in den Unternehmen müssen die ergriffenen Maßnahmen und ihre Wirksamkeit auch nachweisen können. Das sollten Datenschutzbeauftragte dazu wissen.
Ein Unternehmen lässt Wirtschaftsprüfer den Datenschutz durchchecken. Die Prüfer melden mehrere angebliche „Hochrisiko-Feststellungen“. Kann das Unternehmen nun den Datenschutzbeauftragten (DSB) vor die Tür setzen?
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