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KI

Künstliche Intelligenz im Praxiseinsatz

Künstliche Intelligenz (KI) ist in der Breite der Unternehmen angekommen. Dies führt schnell zur Frage, wie sich ein solches Produkt für einen datenschutzkonformen Einsatz kontrollieren lässt. Hier gibt es ­Synergien zwischen DSGVO und KI-VO.

Auch im Zeitalter von künstlicher Intelligenz (KI) gilt das Recht an der eigenen Stimme
Bild: Ole_CNX / iStock / Getty Images Plus
Schadensersatz und Unterlassung

Ein Video erstellen und dabei die Stimme eines bekannten Menschen verwenden? KI macht das locker möglich. Aber wehe, wenn der bekannte Mensch damit nicht einverstanden ist! Dann kann es teuer werden.

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Der lokale Betrieb von KI-Umgebungen löst einige datenschutzrechtliche Probleme des KI-Einsatzes, aber nicht alle
Bild: iStock.com/gorodenkoff
Künstliche Intelligenz datenschutzkonform einsetzen

Immer mehr Unternehmen setzen in vielen Bereichen auf künstliche Intelligenz (KI). Hinsichtlich des Datenschutzes sorgt das durchaus für Probleme. Betreibt man KI-Anwendungen lokal, sieht das zwar etwas anders aus. Aber auch hier gilt es einiges zu beachten.

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Angesichts des aktuellen Hypes um künstliche Intelligenz werben viele Anbieter mit dem Label „KI“ – teils zu Unrecht (AI-Washing). Doch auch solche Produkte können für DSB Mehraufwand bedeuten.
Bild: iStock.com/metamorworks
AI-Washing erkennen und KI-Funktionen richtig einordnen

Die Einführung von Tools, die mit KI-Funktionen werben, erzeugt in der Praxis teils erhebliche Aufwände. Denn Prüfprozesse sind oft noch nicht etabliert. Zur gezielten und effizienten Gestaltung von Prüfungen ist es daher umso wichtiger, zunächst zu klären, ob es sich tatsächlich um künstliche Intelligenz handelt.

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Bei Online-Videokonferenzen wie auch bei Tools für deren KI-gestützte Protokollierung kann die Datenübertragung in Drittländer datenschutzrechtliche Probleme aufwerfen
Bild: iStock.com/iLexx
Vorsicht Falle!

Ist es nicht wunderbar, dass wir keine Protokolle von Videokonferenzen manuell erstellen müssen? Schließlich gibt es tolle „Notetaker“-Tools, die uns die Arbeit abnehmen – einfach topp! Doch die Werkzeuge bergen Datenschutztücken.

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Es gibt immer mehr KI-Erweiterungen für Browser
Bild: Screenshot: Thomas Joos
Chrome, Edge, Firefox, Safari & Co.

Die Integration von künstlicher Intelligenz (KI) in Browser schreitet zügig voran. Dazu kommen externe Erweiterungen und neue Browser, die ganz auf KI-Nutzung ­ausgerichtet sind. Hier gilt es einiges zu beachten und in Datenschutzschulungen zu transportieren.

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„Lokaler KI-Betrieb“ klingt sicher. Doch auch hier können Datenschutzrisiken bestehen, allein schon wegen der teils nicht nachvollziehbaren Angaben der KI-Anbieter zum Umgang mit den Daten der Nutzenden. Auch hier sind somit Datenschutz-Prüfungen erforderlich.
Bild: iStock.com/style-photography
Neue Anwendungsfälle für die Datensicherheit (Teil 5)

Für den Datenschutz erscheint es vorteilhaft, wenn eine künstliche Intelligenz (KI) nicht in der Cloud, sondern lokal auf dem eigenen Endgerät läuft. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass dabei neue Risiken für den Datenschutz entstehen und die Datensicherheit gefährdet sein kann.

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Lokal laufende KI gilt als datenschutzfreundlich – doch der Schein trügt. Was Sie beachten müssen, zeigt unsere kompakte Checkliste!

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Der AI Act fordert, dass KI-Kompetenz vermittelt werden muss. Die Kriterien ergeben sich aus der KI-Verordnung – auch in der Abgrenzung zum KI-Beauftragten und zur menschlichen Aufsicht.
Bild: iStock.com/gorodenkoff
Regelungen des AI Act

Die KI-Kompetenz ist seit dem 02.02.2025 Pflicht! In der Praxis ist ­damit die Frage verbunden, was das genau heißt. Bedeutet es etwa auch, ­einen KI-Beauftragten haben zu müssen? Der Beitrag erläutert die Pflicht und stellt sie in den Kontext weiterer Regelungen des AI Act.

Beim Einsatz der App des chinesischen KI-Anbieters DeepSeek bestehen Datenschutzbedenken. Der lokale Betrieb des KI-Modells bietet jedoch eine datenschutzfreundliche Alternative.
Bild: KI-generiert durch den Autor
KI-Modell aus China

Kürzlich sorgte das chinesische Unternehmen DeepSeek mit seinem KI-Sprachmodell R1 für Aufsehen. Das Modell soll ähnlich gut sein wie ChatGPT von OpenAI, aber deutlich effizienter. Stellt DeepSeek ein ­Datenschutzrisiko oder eine Chance dar?

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