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24. Juni 2022

Bußgelder nach DSGVO: Gegen wen können Aufsichtsbehörden sie verhängen?

DP+
Letztlich wird die hier aufgeworfene Frage, ob Aufsichtsbehörden Geldbußen gegen Unternehmen oder nur direkt gegen eine konkrete Person verhängen können, wohl der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheiden
Bild: iStock.com / fuchs-photography
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Aktuelle Rechtsprechung
Derzeit müssen sich einige Gerichte mit datenschutzrechtlichen Bußgeldverfahren befassen. Worauf kommt es dabei für Verantwortliche an, und was müssen die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz nachweisen? Die Antworten sind noch umstritten.
Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften können die Aufsichtsbehörden Bußgelder in nicht unerheblicher Höhe veranlassen. In einem aktuellen Fall hat z.B. die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Bremen ein Bußgeld in Höhe von 1,9 Mio. Euro wegen Datenverarbeitungen ohne Rechtsgrundlage verhängt.

Die Brebau GmbH hatte personenbezogene Daten von Mietinteressenten wie Haarfarbe, Körpergeruch und persönliches Auftreten gespeichert, die für den Mietvertrag nicht erforderlich waren. Das Verfahren ging nicht vor Gericht, da die Brebau die Geldbuße akzeptierte.

Wichtige Ausgangsfrage

Doch nicht alle Unternehmen nehmen einen Bußgeldbescheid hin. Um die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens zu beurteilen, ist die Ausgangsfrage für betroffene Unternehmen die folgende:

  • Reicht es aus, dass die Aufsichtsbehörde einen bußgeldbewehrten Datenschutzverstoß des Unternehmens an sich feststellt?
  • Oder muss die Aufsichtsbehörde zusätzlich zum Datenschutzverstoß das Verschulden eines konkreten Beschäftigten des Unternehmens bzw. eine sogenannte Anknüpfungstat einer Führungskraft nachweisen?

Die bisherige Praxis der Aufsichtsbehörden deutet eher darauf hin, dass sie den Verstoß gegen die Datenschutzvorschriften ohne konkreten Nachweis des „Täters“ als ausreichend ansehen, um ein Bußgeld zu verhängen (siehe dazu die Entschließung der Datenschutzkonferenz vom 03. April 2019, https://ogy.de/dsk-unternehmenshaftung).

Unterschiedliche Beurteilung durch Gerichte

Die aktuelle Rechtsprechung bean…

Andrea Gailus
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Verfasst von
Andrea Gailus
Andrea Gailus
Rechtsanwältin Andrea Gailus ist in eigener Anwaltskanzlei tätig und befasst sich neben dem Zivilrecht schwerpunktmäßig mit IT- und Datenschutzrecht.
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