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22. Januar 2025

Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen

DP+
Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen
Bild: iStock.com/da-kuk
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Neue Leitlinien des ­Europäischen Datenschutzausschusses
Mit seinen neuen Leitlinien 1/2024 zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Basis von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f ­DSGVO gibt der ­EDSA ein Prüfkonzept vor. Damit lässt sich feststellen, ob „berechtigte Interessen“ als Rechtsgrundlage für eine Datenverarbeitung in Betracht kommen.

„Berechtigte Interessen“ nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f Datenschutz-Grundverordnung (­­DSGVO) dienen in der Praxis häufig als Rechtsgrundlage, um personenbezogene Daten zu verarbeiten. Der Europäische Datenschutzausschuss (­EDSA) warnt jedoch in den neuen Leitlinien davor, „berechtigte Interessen“ als letzte Möglichkeit zu nutzen, um eine Verarbeitung irgendwie zu rechtfertigen, wenn alle anderen Rechtsgrundlagen von Art. 6 ­­DSGVO nicht greifen.

Umfassende Prüfung ­erforderlich

Nach Auffassung des ­­EDSA ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f ­­DSGVO weder eine einfach anzuwendende Verarbeitungsgrundlage noch als Auffangbecken gedacht. Vielmehr müssen Verantwortliche eine umfassende Prüfung durchführen, um „berechtigte Interessen“ als Rechtsgrundlage nutzen zu können.

Dafür sind nach den Leitlinien drei Prüfschritte erforderlich:

  1. rechtmäßiges Interesse des Verantwortlichen
  2. Notwendigkeit der Verarbeitung für die legitimen Interessen des Verantwortlichen
  3. Interessenabwägung im eigentlichen Sinne
Achtung
Verarbeiten öffentliche Stellen in Ausübung ihrer zugewiesenen Aufgaben personenbezogene Daten, so ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f ­DSGVO nach Auffassung des ­EDSA nicht als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung anwendbar.

Drei Prüfschritte durchführen

Verantwortliche müssen vor der jeweiligen Verarbeitung prüfen, ob „berechtigte Interessen“ als…

Andrea Gailus
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Verfasst von
Andrea Gailus
Andrea Gailus
Rechtsanwältin Andrea Gailus ist in eigener Anwaltskanzlei tätig und befasst sich neben dem Zivilrecht schwerpunktmäßig mit IT- und Datenschutzrecht.
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