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20. Oktober 2025

Stand der Bedrohungslage und Schutzmaßnahmen

DP+
Cyberangriffe sind inzwischen Alltag. Deshalb sind angemessene Schutzmaßnahmen dringend geboten. Diese fordert nicht zuletzt auch die DSGVO.
Bild: iStock.com/dem10
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Cyberrisiken bewerten und in den Griff bekommen
Nach wie vor gehören Cyberangriffe zu den größten Risiken für Unternehmen und öffentliche Stellen in Deutschland. Oft zielen sie auf die Datenbestände. Die bayerische Datenschutzaufsicht hat deshalb nun eine Checkliste von Abwehrmaßnahmen erstellt.

Wirksame Schutzmaßnahmen setzen voraus, zunächst die Bedrohungslage zu kennen und zu bewerten.

Was ist eine Bedrohungslage?

Unter einer Bedrohungslage versteht man in der IT die Gesamtsituation an Gefahren, die aktuell auf (personenbezogene) Daten und IT-Systeme einwirken. Dazu gehören

  • Ransomware-Angriffe, bei denen Bedrohungsakteure Daten verschlüsseln und anschließend ein Lösegeld fordern,
  • Phishing-Mails, die vertrauenswürdigen E-Mails täuschend ähnlich sehen und dazu verleiten sollen, auf manipulierte Links oder Anhänge zu klicken,
  • oder das Ausnutzen von Sicherheitslücken und Schwachstellen in veralteter Software.

Eine Bedrohungslage verändert sich laufend durch neue Technologien, geopolitische Entwicklungen und die Professionalisierung von Angreifergruppen. Unternehmen und Behörden müssen daher regelmäßig einschätzen, welche Risiken gerade besonders relevant sind – etwa Angriffe auf Cloud-Dienste, in denen viele Daten gespeichert sind, oder gezielte Spionagekampagnen durch staatlich unterstützte Gruppen.

Welche Informationen zu ­Bedrohungslagen gibt es?

Offizielle Aussagen zur Bedrohungslage sind zahlreich. Aber es ist nicht immer leicht, die Informationen für die eigene Organisation direkt umzusetzen. Häufig ist etwa von einer „hohen abstrakten Bedrohungslage im Cyberbereich“ die Rede (vgl. dazu die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Inneren unter https://ogy.de/pme3). Damit ist gemeint: Im Prinzip kann jedes Unternehmen oder jede Behörde betroffen sein, auch wenn kein konkreter Hinweis auf…

Andreas Sachs
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Verfasst von
DP
Andreas Sachs
Andreas Sachs ist Vizepräsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Darüber hinaus leitet er das Referat Technischer Datenschutz und IT-Sicherheit beim BayLDA.
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