Konzerndatenschutzbeauftragter: Pro und Contra

Es scheint einfach: Eine Konzerngruppe hat eine Vielzahl von Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union. Mit der Benennung einer einzigen Person im Konzern als Datenschutzbeauftragter (DSB), die für alle Unternehmen gleichzeitig zuständig ist, ergeben sich angenehme Synergieeffekte.
Ein Konzern-DSB reduziert den Aufwand für den Datenschutz, stellt einen einheitlichen Standard sicher und verhindert lästige Diskussionen mit einzelnen DSBs der verschiedenen Unternehmen.
Was war in der Vergangenheit?
Bereits vor Mai 2018 nutzten diverse Konzerngruppen die Möglichkeit des „Datenschutzes aus einer Hand“.