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28. November 2022

Datenschutz im Betrieb: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

DP+
Bald nur noch digital: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Bild: iStock.com / schulzie
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Digitalisierung
Die eAU soll die Datenweitergabe im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit verbessern. Dafür stellen Krankenkassen den Arbeitgebern die Daten elektronisch zur Verfügung. Was heißt das für den Datenschutz, wo sind Anpassungen nötig?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sollte ursprünglich zum 01. Januar 2022 starten. Doch wurde dieser Zeitplan in der Zwischenzeit revidiert. Die Pilotphase der eAU endet nun zum 31. Dezember 2022. Das bedeutet Handlungsbedarf für den Datenschutz.

Die neue Ablaufstruktur der eAU

Die neue Ablaufstruktur für den Datenaustausch im Zusammenhang mit der eAU gemäß § 109 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV in ­Verbindung mit § 125 Abs. 5 SGB IV

Die neue Ablaufstruktur für den Datenaustausch im Zusammenhang mit der eAU gemäß § 109 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV in ­Verbindung mit § 125 Abs. 5 SGB IV

Schritt 1: Arzt bzw. Ärztin meldet AU-Daten an die Krankenkasse

Im ersten Schritt stellt der Arzt oder die Ärztin die Arbeitsunfähigkeit (AU) des Arbeitnehmenden fest und übermittelt die Daten, die sich bisher auch auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papier befunden haben, elektronisch an die zuständige Krankenkasse. Die übermittelten Daten beschränken sich dabei auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß.

Schritt 2: Arbeitnehmende informieren Arbeitgeber über bestehende AU

Der Arbeitnehmende unterrichtet seinen Arbeitgeber über die festgestellte Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Dazu händigt er dem Arbeitgeber aber nicht mehr wie bisher die Bescheinigung in Papier aus. Der Arbeitgeber wendet sich stattdessen an die Krankenkasse und ruft bei ihr die Daten elektronisch ab. Das erfolgt grundsätzlich über Schnittstellen, die die Anbieter von Entgeltabrechnungssoftware zwischenzeitlich eingerichtet haben. Alternativ lassen sich die Daten über sv.net abrufen.

Schritt 3: Arbeitgeber ruft eA…

Sascha Fackeldey
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Sascha Fackeldey
Sascha Fackeldey
Sascha Fackeldey ist geprüfter Compliance-Officer und Datenschutzbeauftragter bei der Digital Compliance Consulting GmbH.
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