Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Datenpannen

Meldepflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO sicher beurteilen

Datenpannen gehören inzwischen zum Alltag. Ob verlorenes Gerät, Fehlversand, Systemfehler oder missbrauchte künstliche Intelligenz (KI): Entscheidend ist, ob ein Risiko für Betroffene entsteht. Dieser Beitrag erläutert, wie Sie Vorfälle realistisch bewerten und wann eine Meldung wirklich zwingend ist.

IT-forensische Analysen erfordern Präzision – und ein datenschutzkonformes Vorgehen, wenn personenbezogene Daten betroffen sind.
Bild: Михаил Руденко / iStock / Getty Images Plus
Was ist erlaubt, was ist Pflicht?

Cyberangriffe und interne Verdachtsfälle sind für Unternehmen längst keine Ausnahme mehr, sondern gehören zum Alltag. Die digitale Spurensuche – die IT-Forensik – ist dabei ein zentrales Werkzeug, um Vorfälle aufzuklären, Schäden zu begrenzen und Beweise gerichtsfest zu sichern. Doch sobald personenbezogene Daten betroffen sind, geraten Unternehmen und IT-Forensiker in ein sensibles Spannungsfeld: Wie gelingt die Balance zwischen effektiver Aufklärung und dem Schutz der Betroffenenrechte?

Checkliste

Digitale Spurensuche ist unverzichtbar, wenn es um die Aufklärung von Cyberangriffen und internen Verdachtsfällen geht. Doch sobald personenbezogene Daten betroffen sind, wird IT-Forensik zur datenschutzrechtlichen Herausforderung. Unsere Checkliste zeigt, wie Sie rechtssicher und verantwortungsvoll vorgehen.

Checkliste

Nicht jede Datenpanne ist meldepflichtig. Doch Fehlentscheidungen können gravierende Folgen haben. Unsere Checkliste „Handeln nach einer Datenpanne“ hilft, Meldepflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO sicher zu beurteilen.

Checkliste

Datenpannen passieren schnell – falsches Einschätzen wird teuer. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, Risiken früh zu erkennen, Vorfälle korrekt zu bewerten und Meldepflichten sicher zu erfüllen.

Kommentare in Word

Frau Meier erhält eine E-Mail von Frau Abele, die beim Projektpartner für die Koordination der Projekte zuständig ist. „Wie wir hörten, erwarten Sie ein Baby! Herzlichen Glückwunsch!“ Nett gemeint, doch Frau Meier ist irritiert. Wie konnte diese Nachricht nach draußen gelangen? Ein klarer Datenschutzverstoß!

Baby-on-board-Schilder können Kriminellen Türen öffenen.
Bild: Michael Herm / iStock / Getty Images Plus
„Woher wissen die das?“

Immer wieder liest oder hört man in den Medien von Betrugsversuchen: dem bekannten Enkeltrick, einer angeblich neuen Handynummer per WhatsApp oder den zahllosen weiteren Varianten des Missbrauchs persönlicher Daten. Viele nehmen solche Fälle zur Kenntnis, schütteln vielleicht noch den Kopf über die Leichtgläubigkeit der Opfer – und sind überzeugt, selbst niemals darauf hereinzufallen.

Akten im Keller

Manchmal schreibt die Digitalisierung ihre eigenen Weihnachtsgeschichten. Was eben noch sensible Gesundheitsakten waren, taucht plötzlich als festliche Dekoration wieder auf. Was ist passiert?

DP+
Bei einer Datenpanne gilt die Meldepflicht
Bild: Moor Studio / iStock / Getty Images
Als Datenschutzbeauftragte den Überblick behalten

Die Meldepflichten der DSGVO bei Datenschutzvorfällen kennen Verantwortliche und DSB mittlerweile sehr gut. Es resultieren jedoch aus anderen Rechtsgrundlagen ebenfalls Meldepflichten, die nicht allen Beteiligten geläufig sind. Solche meldepflichtigen Vorfälle führen teils auch zu Meldepflichten wegen Datenpannen.

Augen auf für Risiken im Alltag

Noch bevor es ins Firmengebäude geht, stolpern viele Datenschutz­beauftragte (DSB) über die ersten Datenschutzmängel. Oft reichen ­wenige Minuten aus, um typische Schwachstellen zu erkennen – im Außenbereich, am Eingang oder im Empfangsbereich. Die ersten zehn Minuten einer Begehung offenbaren meist mehr als gedacht.

1 von 4
1 von 4
Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.