Berechtigtes Interesse: Genügt das für Direktwerbung?

Das Marketing freut sich, dass es mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nun freie Fahrt bei der Werbung hat? Ganz so einfach ist es leider nicht.
Bringen Sie den Kolleginnen und Kollegen näher, dass es schon etwas mehr braucht als das „berechtigte Interesse“.
Die DSGVO hat als EU-Verordnung Vorrang vor allen nationalen Regelungen, die denselben Sachverhalt regeln.