Die eAU soll die Datenweitergabe im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit verbessern. Dafür stellen Krankenkassen den Arbeitgebern die Daten elektronisch zur Verfügung. Was heißt das für den Datenschutz, wo sind Anpassungen nötig?
Wie ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) strukturiert? Welche Herausforderungen entstehen daraus für Unternehmen aus Sicht des Datenschutzes? Und welche konkreten Überwachungsaufgaben ergeben sich damit für Datenschutzbeauftragte (DSB)?