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26. August 2026

Angriffe durch KI-Agenten – so können DSB beraten

DP+
Cyberkriminelle nutzen heute agentische KI, um Angriffe zu optimieren und großflächiger durchzuführen. Dies erzwingt eine neue Risikobewertung – auch im Hinblick auf den Datenschutz.
Bild: iStock.com/bymuratdeniz
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Künstliche Intelligenz als Risikofaktor für die Datensicherheit
Künstliche Intelligenz (KI) verändert Cyberangriffe in der Breite nicht, weil KI plötzlich eigenständige Hacking-Aktionen durchführen will. Die Veränderung ist viel banaler: KI-Agenten machen Angriffsschritte schlicht schneller, billiger und besser skalierbar.

Zugleich setzen Unternehmen selbst KI-Systeme ein, die E-Mails lesen, Dokumente auswerten oder Workflows anstoßen. Diese KI-Systeme bilden selbst eine Angriffsfläche.

Was sind KI-Agenten?

KI-Agenten sind Sprachmodelle, die nicht nur Text erzeugen, sondern selbstständig Werkzeuge nutzen: Sie können Webseiten abrufen, Dateien lesen, Code ausführen oder Schnittstellen ansprechen und ihre nächsten Schritte am Zwischenergebnis ausrichten. Aus einer einzelnen Anfrage wird so eine Kette von Aktionen, die der Agent weitgehend ohne menschliches Zutun abarbeitet.

Genau diese Handlungsfähigkeit macht agentische KI in zweierlei Hinsicht relevant:

  • als Werkzeug für Angreifer, um Angriffsschritte zu automatisieren, und
  • als Angriffsfläche im eigenen Haus, wenn der Agent auf produktive Daten und Systeme zugreifen darf.

Warum ist das für Art. 32 DSGVO (auch) bei KI wichtig?

Art. 32 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt keine perfekte Sicherheit, sondern geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Maßstab sind das Risiko der Rechte und Freiheiten, der Stand der Technik, die Kosten sowie die konkrete Verarbeitung.

Diese Prüfung soll zudem nicht nur einmal erfolgen und dann dauerhaft als ausreichend gelten. Wenn sich Angriffe verändern, muss sich auch die Bewertung verändern. Genau dieser Wandel findet derzeit statt.

Beispiel
Als Beispiel ein Angriff auf die Änderung einer Bankverbindung: Eine täuschend echte Lieferanten-E-Mail und ein Anruf mi…

Andreas Sachs
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Verfasst von
DP
Andreas Sachs
Andreas Sachs ist Vizepräsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Darüber hinaus leitet er das Referat Technischer Datenschutz und IT-Sicherheit beim BayLDA.
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