Der Überblick über die verschiedenen Bemühungen zur Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fällt leicht, wenn man die drei „Omnibusse“ sorgfältig auseinanderhält:
- Im Vordergrund der öffentlichen Aufmerksamkeit steht im Augenblick der Entwurf für einen „Digital-Omnibus“, den die EU-Kommission am 19.11.2025 vorgestellt hat. Er bildet deshalb auch den Schwerpunkt dieses Beitrags.
- Der am gleichen Tag parallel dazu vorgestellte Entwurf für einen „Digital Omnibus on AI“ ist nicht mit ihm identisch. Einzelne Punkte daraus sind jedoch auch für den Datenschutz wichtig.
- Völlig eigenständig daneben steht der „Omnibus IV“, dessen Entwurf die Europäische Kommission bereits am 21.05.2025 vorgelegt hat. Er wird seit einiger Zeit im Europäischen Parlament beraten.
Bereits verabschiedet ist die „Zusatzverordnung zur DSGVO“ (siehe Kasten). Sie ist getrennt von den drei „Omnibussen“ zu sehen.