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21. Januar 2026

DSGVO-Reform 2026

DP+
Mit den Omnisbus-Paketen verfolgt die EU-Kommission das ZIel, den Regelungsaufwand für betroffene Unternehmen und Verwaltungen zu reduzieren
Bild: iStock.com/CoreDesignKEY
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Gleich drei „Omnibusse“ sind unterwegs!
Bei den überraschend intensiven Bemühungen zur Reform der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) laufen mehrere Initiativen parallel. Weitere Vorstöße sind denkbar. Die Zusatzverordnung zur DSGVO ist bereits Realität.

Der Überblick über die verschiedenen Bemühungen zur Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fällt leicht, wenn man die drei „Omnibusse“ sorgfältig auseinanderhält:

  • Im Vordergrund der öffentlichen Aufmerksamkeit steht im Augenblick der Entwurf für einen „Digital-Omnibus“, den die EU-Kommission am 19.11.2025 vorgestellt hat. Er bildet deshalb auch den Schwerpunkt dieses Beitrags.
  • Der am gleichen Tag parallel dazu vorgestellte Entwurf für einen „Digital Omnibus on AI“ ist nicht mit ihm identisch. Einzelne Punkte daraus sind jedoch auch für den Datenschutz wichtig.
  • Völlig eigenständig daneben steht der „Omnibus IV“, dessen Entwurf die Europäische Kommission bereits am 21.05.2025 vorgelegt hat. Er wird seit einiger Zeit im Europäischen Parlament beraten.

Bereits verabschiedet ist die „Zusatzverordnung zur DSGVO“ (siehe Kasten). Sie ist getrennt von den drei „Omnibussen“ zu sehen.

„Zusatzverordnung zur DSGVO“ ab 02.04.2027

„Verordnung (EU) 2025/2518 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2025 zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2016/679“ lautet der vollständige Titel des Rechtsakts, dessen Entwurf unter dem Begriff „Zusatzverordnung zur DSGVO“ bekannt ist. Die Verordnung wurde am 12.12.2025 im EU-Amtsblatt, Reihe L, veröffentlicht. Sie gilt ab dem 02.04.2027 (siehe Art. 37 Abs. 2 der Verordnung) und hat keine amtliche Kurzbezeichnung. Vermutlich wird sich die Zi…

Dr. Eugen Ehmann
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Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann ist ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet des Datenschutzes in Unternehmen & Behörden. Er ist Herausgeber eines renommierten DSGVO-Kommentars und Autor zahlreicher Beiträge in der Datenschutz PRAXIS sowie in vielen weiteren Datenschutz-Veröffentlichungen. Außerdem moderiert er seit 2003 die IDACON , den renommierten Datenschutz-Kongress.
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