Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich haben am 16.06.2025 die „Musterrichtlinien für das Verfahren über Geldbußen der Datenschutzaufsichtsbehörden (MRiDaVG)“ beschlossen (Text siehe https://ogy.de/6fp6).
Die MRiDaVG sind allein mit diesem Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) noch nicht verbindlich. Der Beschluss enthält eine Musterrichtlinie, die die Behördenleitung der jeweiligen Datenschutzaufsichtsbehörde als Verwaltungsvorschrift erlassen wird.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben sich wechselseitig dazu verpflichtet, das zu tun. Erst dann sind die MRiDaVG – jeweils behördenintern – verbindlich.