Die menschliche Stimme und der Datenschutz in Zeiten von KI
Die Entwicklung birgt große Chancen für innovative Anwendungen, aber auch rechtliche und datenschutzrechtliche Herausforderungen. Diese treffen Unternehmen und Entwickler gleichermaßen – und natürlich die Personen, deren Stimme digitalisiert zur Verfügung stehen soll.
Die Stimme als personenbezogenes Datum
Einerseits hat die Stimme als zentrales persönliches Merkmal das Potenzial, eine Person eindeutig zu identifizieren. Andererseits wirft die Imitation des Sprachklangs durch KI datenschutzrechtliche Fragen auf.
Die Möglichkeit, Stimmen zu klonen oder zu generieren, birgt nicht nur technische, sondern auch rechtliche Herausforderungen. Diese gehen über die herkömmliche Datenverarbeitung hinaus.
Die menschliche Stimme ist unter bestimmten Umständen als personenbezogenes Datum im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzusehen. Aufgrund ihrer einzigartigen Klangfarbe und spezifischen Muster hat sie das Potenzial, eine Person eindeutig zu identifizieren.
Dies ist nicht automatisch bei jeder Person der Fall. Es gibt auch durchschnittliche Sprechorgane, die nicht ohne weitere Hinweise zu erkennen sind. Auf der anderen Seite gibt es Stimmen, die so einzigartig sind, dass jeder sie sofort einer Person zuordnen kann.
Relevanz biometrischer Daten nach der DSGVO
Unstreitig ist, dass die Stimme einer Person diese grundsätzlich identifizieren kann und daher in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt. Diese schützt in Art. 9 Abs. 1 zudem biometrische Daten, die zur eindeutigen Identifizierung einer Person dienen. Stimmen l…