Startseite Datenschutzbeauftragte Schritte zum Umsetzen der Speicherbegrenzung
Organisationen müssen Datenverarbeitungsprozesse genau kennen, Richtlinien zur Datenaufbewahrung entwickeln und sicherstellen, dass Mitarbeiter diese umsetzen. Dies erfordert kontinuierliche Datenschutzschulung und die Umsetzung von Datenschutz „by design“ und „by default“. Datenschutzbeauftragte überwachen dabei die Einhaltung des Grundsatzes der Speicherbegrenzung.
Welche Schritte zur Umsetzung zu beachten sind, zeigt diese Checkliste.
Eberhard Häcker
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