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19. März 2026

Kundenkonten in Webshops

DP+
Die Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit einem Kundenkonto im Webshop können umfangreich ausfallen
Bild: iStock.com/Liudmila Chernetska
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Datenschutzanforderungen und Tücken bei der Umsetzung
Ein Kundenkonto kann Online-Bestellungen erleichtern und verfügt oftmals über zusätzliche praktische Vorteile. Webshop-Betreiber müssen allerdings die damit verbundenen Datenabfragen und -speicherungen prüfen und transparent über die Datenverarbeitung informieren.

Die Erstellung eines Kundenkontos ist heutzutage ein üblicher Bestandteil der meisten Webshops. Die Registrierung geht häufig sehr schnell und nur mit wenigen Klicks – durch Eingabe einer E-Mail-Adresse und Auswahl eines selbst gewählten Passworts. Sobald das Kundenkonto angelegt ist, werden darin in der Regel fortlaufend weitere personenbezogene Daten gespeichert, wie z.B. Rechnungs- und Lieferadressen oder Zahlungsinformationen. Zudem können die Kundinnen und Kunden in vielen Fällen auch Wunschlisten generieren oder vergangene Bestellungen in ihrem Kundenkonto einsehen.

Für die dauerhafte Verarbeitung dieser Informationen ist dabei aus datenschutzrechtlicher Sicht eine Rechtsgrundlage aus Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erforderlich. Die weiteren datenschutzrechtlichen Anforderungen richten sich wiederum nach dem Geschäftsmodell des Webshop-Betreibers sowie den konkreten Datenverarbeitungen, die mit dem Kundenkonto einhergehen (können).

Rechtsgrundlage für ­Kundenkonten

Die Datenschutzkonferenz (DSK), die sich aus den deutschen Datenschutz­aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zusammensetzt, hat sich bereits in einem viel diskutierten Beschluss aus dem Jahr 2022 zu den Rechtsgrundlagen von Kundenkonten im Online-Handel geäußert (siehe https://ogy.de/zrgq). Die DSK vertritt darin die Ansicht, dass die Einrichtung eines Kundenkontos grundsätzlich keine Voraussetzung sein dürfe, um eine Bestellung im Webshop durchzuführen. Denn ein Kundenkonto sei für die Erfüllung eines Vertrags regelmäßig nicht erforderli…

Conrad S. Conrad Elena Folkerts
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Verfasst von
Conrad S. Conrad
Conrad S. Conrad
Conrad S. Conrad ist Volljurist und Senior Berater Datenschutz bei der datenschutz nord GmbH am Standort Hamburg.
Elena Folkerts
Elena Folkerts
Elena Folkerts, M.A., arbeitete zunächst in der Rechtsabteilung eines mittelständischen Softwareunternehmens und ist nun für einen der bundesweit führenden Dienstleister im Bereich Datenschutz tätig.
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