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25. Juni 2026

Die KI liest vor, Sie entscheiden

DP+
KI gleicht einem eifrigen Praktikanten: Sie kann, klare Anweisungen vorausgesetzt, einem DSB einfache Arbeiten abnehmen. Aber man kann nicht davon ausgehen, dass die Ergebnisse stets korrekt sind.
Bild: iStock.com/IMG visuals characters
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KI für Datenschutzbeauftragte
Lange Verträge, aber wenig Zeit: KI kann Datenschutzbeauftragte bei der Prüfung erheblich entlasten. Aber nur, wenn man sie richtig verwendet: fünf Grundregeln für den sicheren, smarten Einsatz.

Das Szenario kennen viele Datenschutzbeauftragte (DSB): Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) landet im Posteingang, 15 Seiten, manchmal auf Englisch, mit technisch-organisatorischen Maßnahmen im Anhang. Die Rückmeldung soll noch heute erfolgen.

Für viele DSB bedeutet das Alltag. Genau hier setzt künstliche Intelligenz (KI) an. Moderne KI-Systeme können lange juristische Texte in Sekunden erfassen, strukturieren und auf definierte Punkte hin prüfen. In der Praxis spart das oft eine Stunde oder mehr pro Prüfung. Aber wie bei jedem Werkzeug gilt: Der Nutzen hängt davon ab, wie man es einsetzt.

Achtung
Nur richtig eingesetzt bringt KI einen echten Mehrwert: Wer KI blind einen Vertrag prüfen lässt und das Ergebnis ungeprüft weitergibt, riskiert Fehler. Wer KI als Assistenten für die Fleißarbeit nutzt und die Kontrolle behält, prüft schneller und besser.

Fünf Regeln machen den Unterschied zwischen einem sinnvollen Einsatz künstlicher Intelligenz und einem teuren ­Fehler aus.

Regel 1: Das richtige Tool wählen

Wer einen Vertrag in ein KI-System lädt, gibt möglicherweise vertrauliche Informationen weiter: Vertragskonditionen, Namen von Vertragspartnern, Preisvereinbarungen. Das kann gegen Geheimhaltungsvereinbarungen verstoßen und Vertragsgeheimnisse gefährden. Die Tool-Frage ist deshalb keine technische, sondern eine datenschutzrechtliche.

Kein KI-Training, kein Drittlandtransfer

Zwei Risiken mü…

Marc Pastuska
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Verfasst von
Marc Pastuska
Marc Pastuska
Marc Pastuska begleitet Unternehmen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit als externer Datenschutzbeauftragter. Er hat 15 Jahre Erfahrung in der Mittelstandsberatung.
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