Startseite Verarbeitungstätigkeiten Checkliste: Datenschutz-Audit von Auftragsverarbeitern
Unternehmen in ihrer Rolle als datenschutzrechtlich Verantwortliche (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) dürfen nur mit Auftragsverarbeitern zusammenarbeiten, die hinreichende Garantien bieten, dass sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz (TOMs, Art. 32 DSGVO) umsetzen.
Daher heißt es für Datenschutzbeauftragte und Verantwortliche, genau darauf zu schauen, welche Dienstleister wirklich alle wichtigen Kriterien erfüllen. Zentrale Prüfkriterien finden sich in dieser umfassenden Checkliste.
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