Der erste Teil dieser Reihe beleuchtet die Grundlagen des sogenannten Mitarbeiterexzesses. Er zeigt anhand des Beschlusses des OLG Stuttgart vom 25.02.2025 (2 ORbs 16 Ss 336/24) auf, wann Beschäftigte persönlich haften können – ergänzt durch typische Fallkonstellationen aus der Praxis.
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