Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte

Jeden Monat gibt es derzeit neue Urteile deutscher Gerichte zum Schadenersatz nach DSGVO. Und sie fallen immer häufiger zugunsten der betroffenen Person aus. Wie verteidigen sich Verantwortliche gegen Schadenersatzansprüche, welche Fallstricke gilt es zu vermeiden?
Wie erkennen Mitarbeitende Datenpannen? Wie sorgen wir dafür, dass sie sie auch rechtzeitig melden? Das sind in der Praxis immer wieder schwierige Themen. Unterstützung für die Schulung bieten aktuelle Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA).
Wie lässt sich die Identität einer Auskunft suchenden betroffenen Person überprüfen, insbesondere im Rahmen von Online-Diensten? Kann die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises helfen? Wie sind andere digitale Identitätsdienste zu beurteilen?
Seit bald 3 Jahren wird die DSGVO angewendet. Und genausolang gilt der Artikel 40 „Verhaltensregeln“. Trotzdem gibt es bis heute nur eine Handvoll genehmigter und veröffentlichter Verhaltensregeln. Um zu verstehen, woran das liegt, haben wir mit Roul Tiaden von der Datenschutzaufsicht Nordrhein-Westfalen gesprochen.
Jeder kann nach Wartungsarbeiten plötzlich die Gehaltsabrechnung aller anderen Kolleginnen und Kollegen einsehen – was ist da bloß passiert? Lesen Sie, wie Sie solche Datenschutzvorfälle umschiffen.
Welche Einstellungen im Admin Center von Microsoft 365 möglich und sinnvoll sind, zeigt Ihnen diese Checkliste aus Datenschutz PRAXIS.
Im letzten Teil zu Microsoft 365 (MS 365) haben Sie erfahren, wie Sie den Compliance-Manager für Ihre Prüfungen verwenden, wenn MS 365 bereits vorhanden ist. Wie starten Sie jedoch, wenn Sie erst vor der Einführung stehen?
Niemand kann sich zig Passwörter merken. Daher ist es sinnvoll, Passwörter in einem Passwort-Manager oder -Safe zu speichern. Doch wie lernen die Nutzerinnen und Nutzer, damit richtig umzugehen?
Ein Arbeitgeber plant, für die Verarbeitung der Personaldaten von SAP auf Workday wechseln. Für den Testbetrieb möchte er Echtdaten aus dem SAP-System verwenden. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg macht klare Vorgaben, welche Rechtsgrundlage dafür nötig ist.
Die DSGVO fordert die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen rasch wiederherzustellen. Hinweise zur Umsetzung liefert sie aber nicht. Deshalb sind Hilfestellungen wie der neue BSI-Standard 200-4 mehr als willkommen.
78 von 106
78 von 106
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.