Was die Datenschutz-Aufsichtsbehörden zur Biometrie sagen

Biometrische Daten gehören zu den Klassikern im Datenschutz und sind auch Gegenstand der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die DSGVO definiert „biometrische Daten“ als „mit speziellen technischen Verfahren gewonnene personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen, wie Gesichtsbilder“.
Biometrie als Passwort
Biometrie ist auch schon lange ein Thema in der öffentlichen Diskussion.