Startseite Datenschutzbeauftragte Checkliste zum Data Act
Mit dem seit dem 12.09.2025 weitgehend geltenden EU Data Act verändern sich die Anforderungen an den Umgang mit Daten grundlegend. Neben dem Schutz von Daten rückt auch deren Bereitstellung und Nutzung in den Fokus. Für Datenschutzbeauftragte bedeutet das vor allem eines: systematisch prüfen, wo das eigene Unternehmen betroffen ist und welche Pflichten umzusetzen sind. Genau hier setzt die Checkliste „Wesentliche Pflichten zur Umsetzung des Data Act“ an. Sie bündelt die zentralen Anforderungen des EU Data Act sowie des geplanten Durchführungsgesetzes und unterstützt dabei, Verantwortlichkeiten, Prozesse und Risiken strukturiert zu erfassen und priorisiert anzugehen.
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Corinna Roos
Corinna Roos
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