Miriam Meder ist Bereichsleiterin beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) und führt zudem gemeinsam mit Andreas Sachs die Stabsstelle Prüfungsverfahren.
In der Praxis steht und fällt die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung nicht-öffentlicher Stellen oft mit dem Nachweis des berechtigten Interesses. Auch wenn es darum geht, die Erforderlichkeit zu begründen und die Maßnahme auszugestalten, gibt es klassische Fehlerquellen.
Videoüberwachungen werden oft durchgeführt,weil sie gegenüber den Alternativen kostengünstiger sind. Doch reicht diese Begründung bei einer Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz nicht aus.
Koordiniert durch die Stabsstelle Prüfungsverfahren führt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) vermehrt „fokussierte“ anlasslose Prüfungen mit technischen und rechtlichen Schwerpunkten durch. Wie erstellt das BayLDA solche Prüfungen und wie laufen sie ab?