Wer seine Kolleginnen heimlich von hinten bei der Arbeit fotografiert, verletzt damit die Würde der abgelichteten Frauen und deren Recht am eigenen Bild. Allerdings rechtfertigt ein solches Verhalten nur dann eine Kündigung, wenn der Arbeitgeber dieses Verhalten zuvor abgemahnt hat. Das Urteil bleibt auch unter der Datenschutz-Grundverordnung aktuell.
weiterlesenKündigung
23. September 2015 - Bundesdatenschutzgesetz
Echter Kündigungsschutz für den Datenschutzbeauftragten
Der Kündigungsschutz für den Datenschutzbeauftragten (DSB), den das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) früher kannte, war im Ernstfall nicht viel wert. Kaum ein Rechtsstreit ging zugunsten des Betroffenen aus. Das hat sich seit dem 1.9.2009 durch die BDSG-Novelle II geändert. Sie hat dem DSB einen echten Kündigungsschutz gebracht. Allerdings müssen Sie dabei auf einige Fußangeln achten.
weiterlesenInwieweit darf der Arbeitgeber sich in das Privatleben seiner Arbeitnehmer einmischen? Darf der Arbeitgeber Äußerungen seiner Arbeitnehmer auf deren privaten Internetprofilen als Kündigungsgrund heranziehen? Ist es bereits arbeitsrechtlich relevant, wenn ein Arbeitnehmer negative Äußerungen eines Kollegen über den Arbeitgeber „liked“?
weiterlesen16. Juni 2014 - Wichtig für den Kündigungsschutz
Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte auch ohne förmliche Bestellung?
Was ist, wenn ein Arbeitnehmer die Funktion des Datenschutzbeauftragten zwar in vollem Umfang wahrnimmt, eine förmliche Bestellung jedoch fehlt? Genießt er dann trotzdem den besonderen Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte?
weiterlesen6. Mai 2014 - 1.000 Euro Schmerzensgeld oder sogar mehr?
Videoüberwachung einer kranken Sekretärin
Eine Sekretärin lässt sich kurz nach einem Streit mit dem Chef krankschreiben. Der glaubt, dass sie simuliert. Nach gut sechs Wochen Krankheit lässt er sie durch einen Detektiv mit der Videokamera beobachten – vor ihrem Haus, in einem Waschsalon, auf der Straße. Schließlich kündigt er ihr sogar. Sie verlangt Schmerzensgeld wegen der Beobachtung durch den Detektiv. Die Kündigung akzeptiert sie natürlich auch nicht. Lesen Sie, wie unterschiedlich die verschiedenen Gerichtsinstanzen den Fall beurteilt haben.
weiterlesen22. April 2014 - Datenschutz und Arbeitsrecht
Fristlose Kündigung wegen eigenmächtiger Datenlöschung
Der Account Manager eines EDV-Unternehmens löschte eine erhebliche Anzahl von Dateien über sein betriebliches Benutzerkonto. Und zwar am Ende von Gesprächen mit dem Arbeitgeber über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach sechsmonatiger Probezeit. Das Hessische Landesarbeitsgericht hielt eine fristlose Kündigung des Account Managers für gerechtfertigt.
weiterlesen25. März 2014 - Stellung des betrieblichen DSB
Kündigung des Datenschutzbeauftragten während der Probezeit?
Ein Unternehmen stellt einen Arbeitnehmer neu als Datenschutzbeauftragten ein. Der Arbeitsvertrag sieht eine Probezeit von sechs Monaten vor. Noch während der Probezeit kündigt das Unternehmen dem Arbeitnehmer fristgemäß. Der akzeptiert das nicht. Er beruft sich auf den besonderen Kündigungsschutz als Datenschutzbeauftragter. Auch das Angebot, gegen eine Abfindung von 40.000 Euro auszuscheiden, lehnt er ab. Lesen Sie, wie das Arbeitsgericht Dortmund den Fall entschieden hat!
weiterlesen18. Dezember 2013 - §§ 4f, 4g BDSG in der Praxis
Die Unabhängigkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist in der Ausübung seiner Fachkunde nach § 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weisungsfrei. Die Unabhängigkeit des DSB ist sozusagen der Preis, den die verantwortliche Stelle zugunsten einer betrieblichen Selbstkontrolle – und zugunsten der Vermeidung einer behördlichen Fremdkontrolle – zahlt. Im nachfolgenden Artikel zeigen wir Ihnen, welche Faktoren für die Unabhängigkeit des DSB wichtig sind – etwa das Recht auf Fort- und Weiterbildung, die Unterstützungspflicht der verantwortlichen Stelle oder Ihr spezieller Kündigungsschutz – und was das für Sie in der Unternehmens- und Beratungspraxis bedeutet.
weiterlesen2. Juli 2013 - Unzulässige Fragen des Arbeitgebers
Fünf Ermittlungsverfahren – und trotzdem als Lehrer geeignet?
Ein Hauptschullehrer beantwortet bei seiner Einstellung die Frage, ob es gegen ihn Ermittlungsverfahren gegeben hat, bewusst falsch und verschweigt drei Ermittlungsverfahren. Außerdem gab es noch zwei weitere Ermittlungsverfahren, von denen er noch nichts wusste. Als sein Arbeitgeber von diesen insgesamt fünf Verfahren erfährt, kündigt er ihm. Dagegen wehrt sich der Lehrer. Hat er vor Gericht eine Chance? Lesen Sie, welche überraschende Wendung dieser Fall schließlich nimmt.
weiterlesen4. Juni 2013 - Vorsicht: Betriebsübergang!
Automatischer Wegfall der Bestellung als DSB – Widerruf unnötig!
Das Unternehmen, bei dem Sie als Datenschutzbeauftragter beschäftigt sind, gründet eine hundertprozentige Tochtergesellschaft. Nach ein paar Wochen übernimmt diese Tochtergesellschaft das Mutterunternehmen vollständig. Dann bestellt die Tochtergesellschaft einen externen DSB. Und Sie sind gleichzeitig Ihren Job als DSB los! Das kann nicht sein? Lesen Sie weiter!
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