Startseite Grundlagen Download Prüfschema Zweckänderung nach DSGVO
Nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. b DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und nicht in einer mit diesen Zweckbestimmungen nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden.
In Ausnahmefällen ist eine Zweckänderung möglich. Unter einer Zweckänderung versteht die DSGVO die Verarbeitung zu einem anderen Zweck als zu dem, für den die Daten ursprünglich erhoben wurden.
Unter welchen Umständen ist diese Zweckänderung möglich? Das Prüfschema führt durch die nötigen Prüfschritte.
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