Datenschutzansprüche im Gerichtsverfahren
Datenschutzrechtliche Ansprüche gegen Unternehmen und öffentliche Stellen werden oft zunächst außergerichtlich geltend gemacht. Erfüllt der Verantwortliche den Anspruch auf Auskunft, Löschung oder Schadensersatz nicht wunschgemäß, oder ist die betroffene Person aus anderen Gründen mit dem Vorgehen und der Entscheidung nicht einverstanden, kann sie den Rechtsweg beschreiten.
Es beginnt meist außergerichtlich
Betroffene Personen können ihre Datenschutzrechte unabhängig von einer bestimmten Form oder Frist geltend machen. Ist jedoch im gerichtlichen Verfahren streitig, ob der Verantwortliche zuvor eine außergerichtliche Aufforderung erhielt, den Datenschutzanspruch zu erfüllen, trägt der Kläger insofern die Darlegungs- und Beweislast.
Der Verantwortliche prüft die Anspruchsvoraussetzungen. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben einschließlich Fristen wie die Monatsfrist nach Art. 12 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren und unnötige Gerichtsverfahren und Kosten zu vermeiden. Hier sind Sie häufig als DSB oder in anderer Datenschutzfunktion eingebunden.
Wenn es zum gerichtlichen Verfahren kommt
Die gesetzlichen Vorgaben für die Zulässigkeit von Datenschutzklagen von betroffenen Personen sind zugleich die Anknüpfungspunkte für die Verteidigung durch den Verantwortlichen bzw. Auftragsverarbeiter.
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit sind auch in datenschutzrechtlichen Vorschriften geregelt. Daher können und sollten Sie mit Ihrer Fachkenntnis als DSB oder in anderer D…