Wenn eine unendliche Geschichte endlich endet
 
In einem Fall liegen die Fächer in einem Durchgang zwischen Verwaltung und Produktion. Offen – im wahrsten Sinne des Wortes: Jeder konnte hineinschauen und Inhalte herausnehmen, ohne Kontrolle. Problematisch, dass sich dort mitunter auch sensible Unterlagen finden.
So erhalten alljährlich in der Vorweihnachtszeit ein Drittel bis die Hälfte der Beschäftigten einen Umschlag in Firmenfarben mit der Nachricht über eine Prämie. Er ist nicht verschlossen. Damit ist erkennbar, wer eine Prämie erhält – und, da nicht zugeklebt, dass diese individuell und leistungsbezogen ist. Eine Datenschutzverletzung. Sensible Leistungsinformationen liegen für Kolleginnen, Kollegen und theoretisch auch externe Personen frei zugänglich bereit.
Gefühlt 99-mal sprach ich das bei der Geschäftsleitung an. Geduld ist eine Kerneigenschaft eines Datenschutzbeauftragten. Beim 100. Mal dann die Wende. Die Geschäftsführerin zwinkerte und lud mich ein: „Kommen Sie nächsten Donnerstag vorbei, Sie werden überrascht sein.“
Und tatsächlich: Die Postfächer sind jetzt mit Türchen bis auf einen kleinen Schlitz verschlossen. Nur noch der jeweilige Mitarbeiter kann mit einem Schlüssel seine Post entnehmen. Fremdzugriff ausgeschlossen – der Datenschutz ist nun grundsätzlich gewährleistet.
Grundsätzlich bedeutet aber nicht vollkommen. Denn durch den Schlitz ist sichtbar, wer einen farblich markierten Umschlag, also eine Prämie, erhalten hat. Im Gegensatz zu früher liegt jetzt keine Schutzverletzung mehr vor. Schon in den Vorjahren hatte die Geschäftsleitung veröffentlicht, wer eine Prämie erhält – allerdings ohne…
 
             
             
							 
 
 
 
