Barbara Schmitz ist Rechtsanwältin für Datenschutz-/IT-Recht und Compliance bei der BAY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft.
Der konzerninterne Austausch personenbezogener Daten gilt häufig noch als datenschutzrechtlich heikel und mit erheblichem Aufwand verbunden. Das muss nicht so sein: Ein Intercompany Agreement (ICA) schafft eine belastbare rechtliche Grundlage für die Datenübermittlung – gestützt auf bereits vorhandene Governance-Strukturen.