Datenschutzbeauftragte erleben immer wieder Situationen, in denen bestimmte Sicherheitsmaßnahmen eine äußerst gute Idee wären. Weil die aber Geld kosten, ist die Sicherheit oft ganz schnell zweitrangig.
Gefühlt hat man als DSB täglich mit dem Prüfen von Verträgen zur Auftragsverarbeitung zu tun. Dabei rückt das Thema „KI-Einsatz beim Auftragnehmer“ in den Vordergrund. Denn das eigene, beauftragende Unternehmen bleibt der Verantwortliche im Sinne der DSGVO.
Der Einsatz von KI durch externe Dienstleister bringt neue Datenschutzrisiken. Verantwortliche bleiben nach DSGVO in der Pflicht – unsere Checkliste hilft bei der systematischen Prüfung.
Unzulässige Videoüberwachungen, die nicht die Anforderungen der DSGVO erfüllen, bergen für Verantwortliche ein erhebliches Risiko. Das gilt insbesondere bei Überwachungen am Arbeitsplatz, denn hier drohen hohe Schadensersatzansprüche der betroffenen Beschäftigten.