Das Handelsregister bietet eine Flut von interessanten Informationen über Unternehmen und wirtschaftlich tätige Personen. Bestimmte Pflichtangaben muss das Register in allen Fällen enthalten. Es gibt aber auch freiwillige Angaben (im Juristendeutsch: „überobligatorische Daten“). Gilt für sie die Regel „Was einmal im Register drinsteht, bleibt auch drin“ oder müssen sie gelöscht werden, wenn der Betroffene das möchte?