Kundentermin vor Ort. Bei der Terminvereinbarung frage ich höflich, wo ich parken darf. „Nehmen Sie ruhig unseren Allerheiligsten-Parkplatz. Der ist eigentlich der Geschäftsleitung vorbehalten. Ich habe als Qualitätsmanagementbeauftragter den Platz 13 – parken Sie dort, ich weiche aus.“ Vor Ort kam jedoch alles anders.