Die Initiativen für eine Reform der DSGVO haben bisher nicht zu abschließenden Ergebnissen geführt. Das wird sich 2026 deutlich ändern. Unabhängig davon soll die Rechtsanwendung durch die Aufsichtsbehörden besser vorhersehbar werden.
Der Einsatz von KI wirft bezüglich Datenschutz erhebliche Fragen auf. Vor allem Cloud-Lösungen sind problematisch, da sensible Daten Rechenzentren verlassen und eine externe Verarbeitung erfolgt. AnythingLLM bietet eine lokale Alternative.
Die Bestimmung des Personenbezugs ist im Kontext des Einsatzes von KI, des Teilens von Daten nach dem Data Act und für die Nutzung von „As a Service“-Angeboten sowie auch für die Reichweite eines Auskunftsanspruchs von grundlegender Bedeutung. Der EuGH hat nun klargestellt: Der Personenbezug einer Information ist relativ zu bestimmen.
Ohne die Zusammenarbeit mit der IT-Administration wird kaum ein Datenschutzbeauftragter oder eine Datenschutzbeauftragte (DSB) auskommen. Doch die Kooperation darf nicht zu eng werden. Vor allem darf es nicht zu einer Doppelfunktion DSB und Administrator/-in kommen, um der Datenschutzkontrolle gerecht zu werden.