
Geht es den Arbeitgeber etwas an, ob Beschäftigte (noch oder auch wieder) über eine Fahrerlaubnis verfügen? Wie so oft, kommt es darauf an. Jedenfalls bei bestimmten Konstellationen ist der Arbeitgeber sogar gesetzlich verpflichtet, das zu kontrollieren. Aber auch dann gibt es einige rechtliche Grenzen.