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16. Oktober 2026

Datenschutz, Sicherheit und Compliance bei eigenen Apps

DP+
KI erleichtert es, unternehmenseigene Apps zu entwickeln. Hier sind DSB gefragt, um sicherzustellen, dass der Datenschutz von Anfang an Berücksichtigung findet.
Bild: iStock.com/Alex Cristi
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Selbst entwickelte unternehmenseigene Apps
Low-Code-Plattformen und generative KI machen es so einfach wie nie, eigene Apps für Betriebsabläufe zu entwickeln. Doch wer Anwendungen schnell und sicher entwickeln will, sollte von Anfang an klare Regeln für Daten, Berechtigungen, Schnittstellen und Verantwortlich­keiten schaffen.

Der Betriebskindergarten möchte seinen Alltag besser organisieren. Wann kommt welches Kind? Ist es bereits da? Wer darf es abholen? Sind die Kinder gerade in ihrer Gruppe oder mit den Erzieherinnen und Erziehern auf dem Außengelände? Die Eltern sollen eine Nachricht hinterlassen können, wenn sie sich verspäten. Die Betreuungskräfte sollen die Eltern erreichen können, wenn einmal etwas zu klären ist.

Eine App kann viele dieser Abläufe vereinfachen. Weniger Zettel, weniger Telefonate, weniger Informationen auf unterschiedlichen Kanälen. Für Eltern und Beschäftigte des Kindergartens kann das einen echten Mehrwert bedeuten.

Dann kommt der Datenschutz ins Spiel. Die App verarbeitet personenbezogene Daten von Kindern. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weist ausdrücklich darauf hin, dass Kinder hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten besondere Schutzanforderungen haben. Kommen Informationen über Allergien, Erkrankungen oder andere gesundheitliche Besonderheiten hinzu, sind außerdem besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO betroffen.

Somit entwickelt sich aus einer überschaubaren kleinen App eine Anwendung, bei der einige wichtige Fragen zu beantworten sind:

  • Welche Informationen sind tatsächlich notwendig?
  • Wer darf die Informationen sehen?
  • Müssen Eltern wissen, wo sich ihr Kind innerhalb der Einrichtung gerade befindet – oder genügt die Information, dass es betreut ist?
  • Wie lange bleiben Ankunfts- und Abholinformationen gespeichert?
  • Was dürfen Vertretungskräfte sehen?
  • Was darf die Leitun…
Eberhard Häcker
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Verfasst von
Eberhard Häcker
Eberhard Häcker
Eberhard Häcker ist seit vielen Jahren als externer Datenschutz­beauftragter tätig. Seit 2005 ist Eberhard Häcker selbstständig mit Schwerpunkt Datenschutzberatung.
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