Analyse
/ 31. August 2022

Betriebsrat & DSGVO – was ist formal zu beachten (Teil 1)?

Zwar hat der Gesetzgeber mittlerweile klargestellt, dass der Betriebsrat Teil des Verantwortlichen ist. Doch schließen sich an diese Feststellung einige weitere Fragen an, die es zu beantworten gilt.

Mitte 2021 trat das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft. Es änderte verschiedentlich das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), u.a. führte es mit § 79a einen neuen Paragrafen zum Datenschutz ein. Damit klärte der Gesetzgeber, dass ein Betriebsrat (BR) Teil des Arbeitgebers und allein dieser der Verantwortliche ist. Ebenso stellte er klar, dass sich ein BR an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) halten muss. Damit ergeben sich jedoch weitere Fragen:

BR ist Teil des Verantwortlichen und muss sich an die DSGVO halten

Bis zur DSGVO war vorherrschende Meinung, dass der BR nur Teil des Arbeitgebers war. Eine Formulierung in Art. 4 Nr. 7 DSGVO zum Verantwortlichen führte aber dazu, dass manche – z.T. auch einige Aufsichtsbehörden – die Meinung vertraten, dass der BR ein eigener Verantwortlicher sei, nämlich eine sogenannte „andere Stelle“. Die wohl überwiegende Gegenmeinung sah den Betriebsrat dagegen als Teil des Arbeitgebers, der allein die verantwortliche Stelle sei.

Mit § 79a BetrVG sorgte der Gesetzgeber für Klarheit: „Soweit der Betriebsrat zur Erfüllung der in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben personenbezogene Daten verarbeitet, ist der Arbeitgeber der für die Ve…

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