Ratgeber
/ 16. Oktober 2023

Der Google Consent Mode – ein datenschutzrechtlicher Kraftakt

Seit Inkrafttreten des TTDSG hat sich die Onlinewelt leise, aber stetig von den omnipräsenten Cookies verabschiedet. Nun sind die meisten Tools cookielos. Das macht es Verantwortlichen und DSB immer schwieriger, zu erkennen, welche Daten bei Webseitenaufrufen verarbeitet werden.

Sollten mit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) einst intensive Lese- und Schreibzugriffe auf Endgeräte eingefangen werden, so sind diese nicht verschwunden, sondern es findet vielmehr eine Verlagerung von den Cookies hin zu anderen Techniken wie Fingerprint statt.

Ein Beispiel für diese Entwicklung ist der Consent Mode von Google. Der Consent Mode ist Googles Lösung, um toolübergreifende Nutzereinwilligungen und Datenschutzeinstellungen zu regeln. Kurz nach Inkrafttreten des TTDSG wurden in einem ersten Schritt Google Analytics und Google Ads mit dem Consent Mode versehen und damit frei von Cookies. Das ist aus Sicht des Datenschutzes nicht zuletzt mit Blick auf die Datenminimierung positiv zu bewerten.

Mit Google Analytics 4 und der Weiterentwicklung des Tag Managers hat Google den Consent Mode neu aufgestellt. Im Vordergrund stand, möglichst genaue Zahlen zu generieren, auch mittels Hochrechnungen. Doch der Consent Mode hält aus Datenschutzsicht zahlreiche Stolperfallen bereit: Waren es einst Cookies und deren Einsatz, was es rechtlich einzuordnen galt, bleibt mit dem Consent Mode Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten (DSB) eine tiefere Betrachtung der Einstellungen nicht mehr erspart.

Die vorgelagerte Datensammlung durch den Tag Manager beim Google Consent Mode.

Die vorgelagerte Datensammlung durch den Tag Manager beim Google Consent Mode.

Manege frei für den Google Tag Manager

Die weitreichendste Veränderung besteht in einer Vorverlagerung der Erfassung der Informationen, die für eine Nachverfo…

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