Praxisbericht
/ 01. September 2023

Absicherung des Außengeländes: Alternativen zur Videoüberwachung

Als Perimetrie wird das Gelände zwischen der Außengrenze und den Gebäuden des Unternehmens bezeichnet. Um diesen Bereich zu schützen, ist Videoüberwachung Standard. Doch Datenschutzbeauftragte (DSB) können hier einige mildere Mittel empfehlen.

Zur Perimetrie des Unternehmensgeländes gehören neben dem Gelände an sich physische Barrieren wie Zäune, Mauern, Tore und Zugangskontrollpunkte. Sie dienen dazu, das Gelände abzuschirmen und unbefugte Zutritte zu verhindern.

Die Perimetrie zu schützen, heißt, die Sicherheit von beschäftigten Personen, Anlagen und Vermögenswerten zu gewährleisten. Außerdem sollen unbefugter Zugriff, Diebstahl, Vandalismus oder andere unerwünschte Vorkommnisse verhindert oder – wenn sie schon nicht zu verhindern sind – aufgeklärt werden.

Das Hausrecht reglementiert den Zugang zum Gelände, zu Gebäuden oder zu anderen unternehmerisch genutzten Flächen. Eigentümer oder Betreiber können festlegen, wer das Gelände zu welchem Zweck betreten darf und welche Bedingungen dabei zu erfüllen sind.

Welche „milderen Mittel“ sind eine Alternative?

Um die Perimetrie und die Einhaltung der Regelungen für den Zutritt zu überwachen, setzen Verantwortliche häufig Videoüberwachung ein. Datenschutzbeauftragte sehen sich daher regelmäßig vor die Prüfpflicht gestellt, nach milderen Mitteln zu suchen, um die Rechte und Freiheiten betroffener Personen sicherzustellen. Diese milderen Mittel gibt es aufgrund der neuen technischen Möglichkeiten tatsächlich.

Alternative 1: Infrarotkameras

Infrarotkameras erfassen Wärmesignaturen und ermöglichen eine Überwachung auch bei Dunkelheit oder bei schlechten Lichtverhältnissen. Sie können Bewegungen aufgrund von Temperaturunterschieden erkennen und so potenzielle Eindringlinge erfassen. Zwar sind die Bilder von Infrarotkameras oft n…

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