Wenn ein Vorfall alles verändert: Datenpannen richtig einordnen
Viele Datenpannen beginnen unspektakulär: Ein Gerät bleibt im Zug liegen, ein Mitarbeitender verschickt eine Datei zu schnell, vergreift sich bei der Ablage oder nutzt eine KI ohne ausreichende Freigabe.
Doch genau in diesen Momenten entscheidet sich, ob ein Unternehmen ausreichend vorbereitet ist. Oder ob eine Situation entsteht, die binnen Stunden eskalieren kann.
Art. 33 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) verlangt, eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden zu melden. Entscheidend ist die Frage, ob „voraussichtlich ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“ besteht.
Die DSGVO macht also jede Datenpanne zur Abwägungsfrage: Liegt ein Risiko vor? Wie wahrscheinlich ist ein Missbrauch? Welche Folgen könnten eintreten? Und wie gut waren die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen?
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass genau diese Bewertung viele Unternehmen überfordert. Nicht aus Unkenntnis, sondern weil die Vorfälle so vielfältig und unterschiedlich sind.
Ein Datenverlust ist nie einfach nur ein Datenverlust. Häufig ist es ein Zusammenspiel aus Technik, Mensch, Zufall und organisatorischen Schwächen.
Laptopverlust: scheinbar einfacher Fall mit vielen Varianten
Der Verlust eines Laptops ist einer der häufigsten Vorfälle. Aber ein verlorenes Gerät bedeutet nicht automatisch eine meldepflichtige Datenpanne. Erst der konkrete Kontext entscheidet.
Ein verlorener Laptop, neun verschiedene Konstellationen[/cap…