Vom Winde verweht oder: Die wilde Jagd
Insbesondere bei Gesundheitsdaten, aber auch bei anderen personenbezogenen Daten der Schutzstufen D oder E sollten Verantwortliche darauf achten, dass die Aktenvernichtung möglichst direkt auf dem Gelände erfolgt und die Papierunterlagen das Areal nicht verlassen.
Unterlagen gleich vor Ort datenschutzkonform vernichten
Zu diesem Zweck kommt der mobile Aktenvernichter vor Ort. Der Schredder befindet sich auf dem Fahrzeug und kann die Unterlagen unmittelbar vernichten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Unterlagen sicher zum Schredder-Fahrzeug gelangen. Doch manchmal gibt es Umstände, die genau das verhindern.
Ich hatte eine Datenschutzschulung in einem Klinikum. Der Schulungsraum lag zum Hof hinaus, wo an diesem Tag das Fahrzeug mit dem mobilen Schredder parken sollte. Auf dem Hof des Klinikums waren schon die Container und die Datentonnen bereitgestellt, schön verschlossen, wie sich das gehört. Das Fahrzeug kam, die Vernichtung begann.Gesundheitsdaten auf Abwegen
Es herrschte stürmisches Wetter mit starken Böen. Da passierte es: Bei einer der Papierboxen flog der Deckel nach dem Entriegeln vom stürmischen Wind angehoben weg, gefolgt von zahllosen Blättern mit Klinikdaten. Eine der Schulungsteilnehmerinnen sah das und rief den Kollegen und Kolleginnen zu, sie sollten beim Einsammeln der Blätter helfen. Alle 23 Teilnehmenden, mich eingeschlossen, rannten schleunigst nach draußen. Die wilde Jagd quer über den eingezäunten Hof begann. Von außen betrachtet sicher ein Bild wie aus dem Slapstick-Film, aber es gelang.
Ein handfester Datenschutzeinsatz
Nach eifriger sportlicher Betätigung aller Beteiligten waren sämtliche Blätter wieder eingefangen. Das war endlich einmal ein greifbarer und handfester Datenschutzeinsatz sowie eine schöne Abwechslung von der Schulung!