Analyse
/ 02. Januar 2026

DSGVO-Reformdiskussion voll in Fahrt

Die Initiativen für eine Reform der DSGVO haben bisher nicht zu abschließenden Ergebnissen geführt. Das wird sich 2026 deutlich ändern. Unabhängig davon soll die Rechtsanwendung durch die Aufsichtsbehörden besser vorhersehbar werden.

Bei der Frage, ob an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) selbst oder in ihrem unmittelbaren regulatorischen Umfeld (wie etwa der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG) mit Veränderungen zu rechnen ist, sind nach wie vor drei Handlungsstränge zu unterscheiden (siehe dazu ausführlich „Mini-Reform“ der DSGVO?):

  • Schaffung einer eigenständigen „Zusatzverordnung zur DSGVO“ mit Verfahrensregeln zur besseren europaweiten Abstimmung der Aufsichtsbehörden
  • begrenzte Veränderungen am Text der DSGVO selbst im Rahmen allgemeiner Bemühungen zum „Bürokratieabbau“
  • Überlegungen im politischen Raum für eine umfassende Änderung der DSGVO („Digital-Omnibus“)

„Herrin des Verfahrens“ ist größtenteils die EU-Kommission. Es obliegt ihr, die notwendigen Entwürfe zu erstellen und die erforderlichen Verfahrensschritte anzustoßen. Dabei nimmt sie vielfältige Anregungen zur Kenntnis.

Es gab einen interessanten ­„Umsetzungsdialog“

Den 27 Mitgliedern der EU-Kommission, den „EU-Kommissaren“, sind jeweils bestimmte Politikbereiche zugewiesen. Die ­DSGVO fällt schwerpunktmäßig in den Bereich „Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz“ von EU-Kommissar Michael McGrath. Er hat am 16.07.2025 in Brüssel einen „Umsetzungsdialog zur Anwendung der DSGVO“ durchgeführt.

Den neuen Veranstaltungstyp „Umsetzungsdialog“ („Implementation Dialogue“) hat die EU-Kommission erst im Frühjahr 2025 ins Leben gerufen. 2025 haben rund 40 derartige Dialoge stattgefunden. Ein Überblick zu allen Dialogen im Rahmen di…

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