DSGVO-Reformdiskussion voll in Fahrt
Bei der Frage, ob an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) selbst oder in ihrem unmittelbaren regulatorischen Umfeld (wie etwa der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG) mit Veränderungen zu rechnen ist, sind nach wie vor drei Handlungsstränge zu unterscheiden (siehe dazu ausführlich „Mini-Reform“ der DSGVO?):
- Schaffung einer eigenständigen „Zusatzverordnung zur DSGVO“ mit Verfahrensregeln zur besseren europaweiten Abstimmung der Aufsichtsbehörden
- begrenzte Veränderungen am Text der DSGVO selbst im Rahmen allgemeiner Bemühungen zum „Bürokratieabbau“
- Überlegungen im politischen Raum für eine umfassende Änderung der DSGVO („Digital-Omnibus“)
„Herrin des Verfahrens“ ist größtenteils die EU-Kommission. Es obliegt ihr, die notwendigen Entwürfe zu erstellen und die erforderlichen Verfahrensschritte anzustoßen. Dabei nimmt sie vielfältige Anregungen zur Kenntnis.
Es gab einen interessanten „Umsetzungsdialog“
Den 27 Mitgliedern der EU-Kommission, den „EU-Kommissaren“, sind jeweils bestimmte Politikbereiche zugewiesen. Die DSGVO fällt schwerpunktmäßig in den Bereich „Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz“ von EU-Kommissar Michael McGrath. Er hat am 16.07.2025 in Brüssel einen „Umsetzungsdialog zur Anwendung der DSGVO“ durchgeführt.
Den neuen Veranstaltungstyp „Umsetzungsdialog“ („Implementation Dialogue“) hat die EU-Kommission erst im Frühjahr 2025 ins Leben gerufen. 2025 haben rund 40 derartige Dialoge stattgefunden. Ein Überblick zu allen Dialogen im Rahmen di…