Prüfanforderungen an künstliche Intelligenz – eine Checkliste
Der Grundsatz, dass für die künstliche Intelligenz (KI) meist sehr viele und qualitativ hochwertige Daten erforderlich sind, führt häufig dazu, dass diese Daten einen Personenbezug aufweisen und entsprechend der Datenschutz zu berücksichtigen ist.
Checkliste der bayerischen Datenschutzaufsichtsbehörde
Im Folgenden stellen wir eine Checkliste zu Datenschutz und KI vor, die die bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht öffentlichen Bereich (BayLDA) herausgegeben hat. Wir greifen aus Platzgründen nur einige Prüfpunkte heraus und betrachten dabei die relevantesten Themenfelder genauer.
Die Checkliste des BayLDA (ein PDF mit 12 Seiten) sowie weitere begleitende Inhalte sind abrufbar unter https://www.lda.bayern.de/de/ki.html. Die Checkliste ist als Konsultationsstand verfasst. Das bedeutet, dass die Aufsichtsbehörde an einer Rückmeldung zur Praxistauglichkeit durchaus interessiert ist, ehe diese eventuell zu einem späteren Zeitpunkt der Maßstab für Datenschutzkontrollen werden könnte.
Den geeigneten Blickwinkel finden
Anwendungen der künstlichen Intelligenz bestehen im Kern aus einem sogenannten KI-Modell, das aus Trainingsdaten erstellt wird. Diesen Vorgang, bei dem das Modell die Trainingsdaten nicht nur speichert, sondern auch deren Wesensgehalt lernt (z.B. Vögel auf Bildern erkennen, Texte grammatikalisch korrekt …