Ratgeber
/ 28. Oktober 2024

EU-Datenwirtschaftsrecht: Welche Rolle haben DSB?

Das Datenwirtschaftsrecht der EU befasst sich wenig überraschend mit der Verarbeitung von Daten. Es ist jedoch in seinen Zielen nicht deckungsgleich mit dem Datenschutzrecht. Datenschutzbeauftragten kommt bei der Umsetzung dennoch eine Schlüsselrolle zu.

Im Rahmen ihrer Datenstrategie hat die EU eine Reihe neuer Rechtsakte geschaffen, die sich mit dem Umgang mit Daten befassen, aber jeweils verschiedene Ziele und Zielgruppen adressieren.

Das EU-Datenwirtschaftsrecht – ein Überblick

Der Digital Services Act (DSA) und der Digital Markets Act (DMA) adressieren digitale Dienste und nehmen deren Anbieter in die Pflicht. Der Data Act (DA) und der Data Governance Act (DGA) haben vereinfacht gesagt die Bereitstellung von Daten für Dritte zum Gegenstand – das „Sharing“ (wörtlich: Teilen) von Daten.

Ähnlich wie Art. 20 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben diese Regelungen eher einen regulierungsrechtlichen („kartellrechtlichen“) Charakter. Sie richten sich aber auch an den Datenschutz und gehen zum Schutz personenbezogener Daten über die DSGVO hinaus. Gleichwohl steht das „Sharing“ grundsätzlich im Widerspruch zu diesem Schutz personenbezogener Daten.

Mehrere EU-Gesetze und -Richtlinien zielen darauf ab, die Cybersicherheit in der EU zu stärken. Sie unterstützen damit in gewissem Umfang den Datenschutz. Dazu zählen die Network and Information Security Directive 2 (NIS-2-Richtlinie) und ihr nationales Umsetzungsgesetz, der Cyber Resilience Act (CRA), der Digital Operational Resilience Act (DORA) sowie die Critical Entities Resilience Directive (CER-Richtlinie).

Eine Sonderstellung nimmt der Artificial Intelligence Act (AI Act) ein. Er reguliert die gesamte Wertschöpfungskette der Künstlichen Intelligenz (KI). Im Mittelpunkt steht die Regulierung der sogenannten KI-Systeme. E…

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