Praxisbericht
/ 06. Februar 2023

Datenschutz und Datensicherheit in Lexoffice

Die Cloud-Software Lexoffice setzen zahlreiche Unternehmen für ihre Buchhaltung ein. Wir zeigen in diesem Beitrag, welche Einstellungen für den Datenschutz und die Datensicherheit gesetzt sein sollten.

Lexoffice (www.lexoffice.de) gehört zu den bekanntesten Cloud-Lösungen für die Buchhaltung und für die Bearbeitung von Aufträgen. Alle Daten, die Unternehmen in der Software-as-a-Service-(SaaS-)Lösung speichern, werden in der Cloud abgelegt. Stehlen unberechtigte Benutzer den Zugang, kann es für Unternehmen schnell problematisch werden. Daher heißt es, bereits frühzeitig für Sicherheit und Datenschutz zu sorgen.

Auftragsverarbeitungsvertrag

Wer Lexoffice bucht, schließt mit dem Unternehmen Haufe Service Center GmbH einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung ab. Der Vertrag ist auf der Seite www.lexoffice.de/auftragsverarbeitung/ zu finden.

Der Betreiber speichert die Daten von Lexoffice in ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren im Raum Frankfurt in Deutschland, die regelmäßig überprüft werden. Die Datenübertragung erfolgt mit 265-Bit-Verschlüsselung. Unternehmen müssen ihre Daten nicht selbst sichern, das übernimmt der Anbieter einmal am Tag automatisch.

Browser zuverlässig schützen

Für die Verwendung von Lexoffice wird auf dem lokalen Rechner nichts installiert. Der Zugriff erfolgt komplett über den Webbrowser.

Um Kunden-, Lieferanten-, Mitarbeiterdaten etc. zu schützen, muss sichergestellt sein, dass alle Benutzer mit der aktuellen Version des jeweiligen Browsers arbeiten und alle lokalen Einstellungen des Browsers so sicher wie nur möglich gesetzt sind. Die Einstellungen des jeweiligen Browsers müssen gewährleisten, dass keine unberechtigten Erweiterungen oder Add-ons installiert sind, die Daten aus Lexoffice ausspionieren könn…

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