Ratgeber
/ 28. Juni 2022

Dashcams: So lassen sich Fahrzeugkameras rechtskonform einsetzen

Wer eine Dashcam nutzt, muss auf viele Fallstricke achten – im schlimmsten Fall liefert man nicht nur selbst die Beweise für einen verschuldeten Unfall, sondern erhält zusätzlich noch einen Bußgeldbescheid wegen eines damit verbundenen Datenschutzverstoßes.

Das große Angebot von Dashcams aller Preisklassen verleitet so manchen etwas vorschnell zum Kauf einer Dashcam – will man doch im Fall eines Unfalls gegen unberechtigte Forderungen gewappnet sein. Doch die wenigsten Dashcam-Typen ermöglichen einen datenschutzkonformen Betrieb.

Zahlreiche Ordnungswidrigkeitenverfahren

Während die Sächsische Datenschutzbeauftragte bislang kaum Beschwerden im Sinne von Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu Dashcams zu bearbeiten hatte, war die Anzahl diesbezüglicher Ordnungswidrigkeitenverfahren umso größer. Dies mag darauf zurückzuführen sein, dass betroffene Personen Dashcams im fließenden Verkehr kaum bis gar nicht wahrnehmen, während sich Polizeibeamten im Rahmen von Verkehrskontrollen oder Unfallaufnahmen weitaus öfter die Möglichkeit bietet, den Betrieb einer Dashcam festzustellen, zu prüfen und ggf. als Ordnungswidrigkeit anzuzeigen.

Einsatzmöglichkeiten von Dashcams

Schon die Einsatzmöglichkeiten konventioneller Dashcams sind äußerst vielfältig:

  • Bildaufzeichnung des (Verkehrs-)Geschehens vor / hinter dem Fahrzeug
  • Bildaufzeichnung des Innenraums
  • Audioaufzeichnung in oder aus dem Fahrzeug
  • Bildaufzeichnung des Geschehens vor / hinter dem geparkten Fahrzeug

Hohes Überwachungspotenzial, …

Die Videoaufnahmen lassen sich – je nach Kameramodell – mit weiteren Daten wie Fahrzeugkennzeichen, Datum, Uhrzeit und GPS-Koordinaten anreichern. Die neuesten Fahrzeugentwicklungen zeigen jedoch, dass deutlich mehr Überwachungspotenzial besteht.

Fest in die Fahrzeuge integrierte Kamer…

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