Analyse
/ 10. März 2023

Schadensersatz nach DSGVO: Die häufigsten Risiken

Aktuelle Gerichtsurteile zeigen, dass Geschädigte vermehrt Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Verantwortliche minimieren die Risiken, indem sie ihre Verarbeitungsprozesse prüfen und Beschäftigte schulen. Dafür ist es sinnvoll, die häufigsten Schwachstellen zu kennen.

Art. 82 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Verantwortliche, einen Schadensersatz an betroffene Personen zu leisten, wenn diese durch einen Datenschutzverstoß einen Schaden erlitten haben. Dabei geht die Regelung von einem weit zu fassenden Schadensbegriff aus. Betroffene Personen sollen einen vollständigen und wirksamen Schadensersatz erhalten.

Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs im Einzelnen siehe den Beitrag von Kristin Benedikt, Datenschutz PRAXIS05/2021, S. 1–4.

Die Schadensersatz-Fallgruppen

Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen in verschiedenen Instanzen, die sich mit Schadensersatzansprüchen zu befassen hatten. Die Urteile lassen sich bestimmten Fallgruppen von Datenschutzverstößen zuordnen:

Innerhalb der Fallgruppen ergibt sich eine Hitliste vom höchsten zum niedrigsten bisher ausgeurteilten Schadensersatzanspruch, unabhängig davon, in welcher Instanz geurteilt wurde. Die Fälle in der nachfolgenden Tabelle sind nach diesen Gruppen und Kriterien geordnet.JTVCaGlud2Vpc2JveCUyMG5hbWUlM0QlMjJPTDE3MjJKJTIwLSUyMERhdGVuc2NodXR6LU1hbmFnZW1lbnQlMjBrb21wYWt0JTIwb25saW5lJTIwLSUyMFN0YW5kYXJkJTIyJTVE[vc_c…

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