Praxisbericht
/ 03. November 2022

Bildschirm-Sperre der anderen Art

Es ist einer der Klassiker bei Datenschutz-Prüfungen: der nicht gesperrte Bildschirm am verlassenen Arbeitsplatz. Manche Mitarbeitende interpretieren diesen Klassiker ganz neu für sich.

Nicht gesperrte Bildschirme verletzen den Schutz personenbezogener Daten. Denn sie ermöglichen unbefugten Dritten Zugang zu diesen Daten. Daher betritt der Datenschutzbeauftragte bei seiner Ortsbegehung das verlassene Büro, als er einen nicht gesperrten Bildschirm sieht. Die dort beschäftigte Person kommt gerade zurück.

Sperren? Besser ein- und ausschalten!

„Können Sie mir zeigen, wie man den Computer sperrt? Der war leider nicht gesperrt!“ Die Antwort ist entwaffnend. „Ich war im Büro gegenüber. Da sperre ich den Rechner nicht, ich sehe ja, wenn jemand kommt. Zu Ihrer Frage: Ich brauche nicht zu sperren. Im Zweifel schalte ich meinen Computer rasch aus, wenn ich rausgehe, und wieder ein, wenn ich zurückkomme!“

Eine eindrucksvolle Vorführung

„Dauert Ihnen das nicht zu lange?“ will der DSB wissen. „Das fragen mich die Kollegen auch immer, aber mein Rechner ist sehr schnell. Den schalte ich ratzfatz aus und genauso schnell wieder ein.“ „Können Sie mir das bitte mal demonstrieren?“, so der Datenschutzbeauftragte. „Aber klar doch! Schauen Sie her!“

Was jetzt kommt, hört sich nach erfundener Geschichte an. Aber solche Geschichten schreibt das Leben! Der (übrigens keine 30 Jahre alte) Kommunikationsprofi beugt sich nach vorn – und schaltet den Bildschirm aus! „Sehen Sie, jetzt ist der Computer aus. Und Anschalten geht genauso schnell!“ Und schon drückt der Kollege den Knopf des Bildschirms erneut. Das Computerbild ist wieder an! Aus Sicht des Super-Users irgendwie verständlich. Auf so etwas muss man erst mal kommen!

Handbuch für Datenschutzbeauftragte, Regel Nr. 1: Lieber einmal mehr fragen und einmal weniger schimpfen.

Es dauerte übrigens eine ganze Weile, den Irrtum aufzulösen …

Mitarbeiterschulung Grundlagen des Datenschutzes

Mitarbeiterschulung Grundlagen des Datenschutzes

Von Fragen wie „Was sind personenbezogenen Daten?“, „Was bedeutet Datenverarbeitung“ und „Wann ist eine Datenverarbeitung zulässig?“ über die Prinzipien des richtigen Verhaltens bei Auskunftsersuchen oder im Homeoffice lernen Ihre Kolleginnen und Kollegen alle wesentlichen Grundlagen kennen.

Der Kurs zeigt den Datenschutz im Unternehmensalltag und die Fallstricke, die dort lauern. Übungen, viel Interaktion und ein Abschlusstest runden die Schulung ab.

 

Eberhard Häcker