Transatlantic Data Privacy Framework (TDPF): EDSA nimmt Stellung
Wesentliche Verbesserungen im TDPF
„Insgesamt (nehmen wir) positiv zur Kenntnis, dass der (Entwurf) im Vergleich zum vorherigen Rechtsrahmen wesentliche Verbesserungen bietet, insbesondere im Hinblick auf die Einführung der Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit und des individuellen Rechtsbehelfs für betroffene Personen in der EU“, erklärt der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) auf Seite 6 seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission zum EU-U.S. Transatlantic Data Privacy Framework (TDPF).
Die Europäische Kommission hatte den Entwurf im Dezember 2022 veröffentlicht und den Europäischen Datenschutzausschuss zur Stellungnahme aufgefordert (wir berichteten).
Die Bewertung des EDSA teilen auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK):„Wir sehen den Willen, ein angemessenes Schutzniveau für Betroffene, deren personenbezogenen Daten an Unternehmen in die USA übermittelt werden, zu schaffen“, sagt Prof. Ulrich Kelber in einer Pressemitteilung.
Ähnlich sieht das Dr. Marit Hansen, die Vorsitzende der DSK. „Der Europäische Datenschutzausschuss hat unter Beteiligung deutscher Aufsichtsbehörden das in dem EU-U.S. Data Privacy Framework beschriebene Schutzniveau sorgfältig geprüft. Ich begrüße den erzielten Fortschritt“, betont sie in der Pressemitteilung der DSK.
„Erfolg für den Datenschutz“
Noch einen Schritt weiter geht Thomas Fuchs, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI). Er spricht in seiner Pressemitteilung von einem wichtigen „Erfolg für den Datenschutz“. Denn im Zuge der Verhandlungen hätten die USA bisher nicht dagewesene Zugeständnisse gemacht und ihr nationales Sicherheitsrecht an europäische Grundrechtsmaßstäbe angepasst.
Bedenken zum Schutzniveau des TDPF
Trotz des Lobs äußern die Datenschutzaufsichtsbehörden auch Bedenken: „Ob und inwiefern tatsächlich Geheimdienstaktivitäten auf ein verhältnismäßiges Maß reduziert werden und wirksamer Rechtsschutz gewährleistet ist, kann nur die Umsetzung in der Praxis zeigen“, sagt Thomas Fuchs.
Und auch der BfDI hat seine Zweifel, „ob die neuen Regelungen in allen Punkten ein Schutzniveau gewährleisten, das den EU-Datenschutzstandards der Sache nach gleichwertig ist.“
Kritik an Massenerhebung von Daten
In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses nennt auch der Europäische Datenschutzausschuss etliche kritische Punkte und bittet um Klarstellung – zum Beispiel zur Massenerhebung von Daten, der sogenannten „Bulk Collection“.
Für diese gebe es im Moment weder eine unabhängige Vorab-Kontrolle noch sei eine systematische unabhängige nachträgliche Überprüfung durch ein Gericht oder eine unabhängige Stelle vorgesehen.
EDSA wünscht kürzeren Überprüfungsrhythmus
In Anbetracht der noch offenen Umsetzung des Abkommens in den USA fordert der EDSA deshalb einen kürzeren Überprüfungsrhythmus. Die praktische Anwendung der neu eingeführten Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit müsse genau überwacht werden.
Das unterstützt auch die DSK und hofft laut ihrer Vorsitzenden Dr. Hansen, „dass die verbliebenen offenen Punkte, die wir gemeinsam aufgezeigt haben, nun ebenfalls geklärt werden.“
- Stellungnahme des EDSA vom 28. Februar 2023: https://edpb.europa.eu/system/files/2023-02/edpb_opinion52023_eu-us_dpf_en.pdf
- Pressemitteilung des BfDI vom 28. Februar 2023: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/07_Stellungnahme-EDSA-EU-US-DPF.html?nn=251944