Analyse
/ 16. Juni 2025

„Mini-Reform“ der DSGVO?

Am 01.12.2024 hat die fünfjährige Amtszeit der neu bestellten EU-­Kommission begonnen. Anders als nach ihrem Arbeitsprogramm für 2025 zu erwarten zeigt sie sich inzwischen offen für moderate Veränderungen der DSGVO. Von einer umfangreichen „DSGVO-Reform“ sind diese Überlegungen jedoch weit entfernt.

Bei der Betrachtung der aktuellen Entwicklungen empfiehlt es sich, drei Handlungsstränge klar auseinanderzuhalten:

  • Beim ersten Handlungsstrang geht es der EU-Kommission darum, neben der Datenschutz-Grundverordnung (­DSGVO) eine eigene Verordnung zu schaffen, die zusätzliche Verfahrensregeln für die Durchsetzung der DSGVO festlegt.
  • Beim zweiten Handlungsstrang sollen Veränderungen an der DSGVO selbst vorgenommen werden, die sich dem Schlagwort „Bürokratieabbau“ für Unternehmen unterhalb einer bestimmten Größenschwelle zuordnen lassen.
  • Der dritte Handlungsstrang besteht aus Überlegungen im politischen Raum, darüber hinausgehende Veränderungen der DSGVO anzustreben.

Für die beiden ersten Handlungsstränge liegen konkrete Normsetzungsvorschläge der EU-Kommission vor. Beim dritten Handlungsstrang spielt der sogenannte „Draghi-Bericht“ zur künftigen Wettbewerbsfähigkeit Europas vom September 2024 eine zentrale Rolle.

Das sieht die „Zusatzverordnung zur DSGVO“ vor

Bereits am 04.07.2023 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2016/679, also der ­DSGVO, vorgelegt. (Text des Vorschlags siehe Dokument COM (2023) 348 final vom 04.07.2023, abrufbar unter ­https://ogy.de/yi2e.

Die neue Verordnung soll Lösungen für drei Problemkreise bieten (detaillierte Darstellung siehe S. 3–5 des Vorschlags):

  • Die Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten legen die Anforderungen an die For…
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