Um nachvollziehbar zu machen, wie die Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Deutschland Geldbußen gegen Unternehmen bemessen, hat die Datenschutzkonferenz, das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, ein Bußgeldkonzept veröffentlicht.

Es geht in mehreren Schritten vor, wobei nur die ersten Schritte reine Rechen- bzw. Zuordnungsvorgänge sind. Die weiteren Schritte benötigen schon eine Einschätzung zur Art und zu den Umständen des Datenschutzverstoßes.

  Hinweis

Daher kann dieser Bußgeldrechner Ihnen auch nur Mindest- und Maximalgeldbußen nennen. Es wird immer auf den Einzelfall angekommen, wenn eine Aufsichtsbehörde beurteilen muss, welches Bußgeld wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist. So fordert es Art. 83 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

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Umsatz

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